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BVerwG, 12.04.1983 - 2 B 14.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist - Zurechenbares Verschulden des Prozessbevollmächtigten
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 13.10.1982 - 3 B 82 A.1306
- BVerwG, 12.04.1983 - 2 B 14.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1983 - 2 B 14.83
Es kann dahinstehen, ob und inwieweit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand zugerechnet werden darf, wenn vor einer nur vorübergehenden Abwesenheit von der ständigen Wohnung keine besondere Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheides oder Strafbefehls getroffen werden (BVerfGE 41, 332 [335] mit weiteren Nachweisen), auf andere Verfahren, insbesondere auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren, übertragbar ist. - BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 12.04.1983 - 2 B 14.83
Dessen Verschulden muß sich der Kläger wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 ZPO; vgl. hierzu BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] [266 f.] sowie Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 CB 14.82 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125]). - BVerwG, 25.04.1975 - VI C 231.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.04.1983 - 2 B 14.83
Er hätte deshalb vor Urlaubsantritt durch vorsorglichen Auftrag an den Prozeßbevollmächtigten oder in anderer Weise geeignete Vorkehrungen treffen können und müssen, damit gegen eine in der anhängigen Verwaltungsstreitsache zwischenzeitlich ergehende Entscheidung das gegen sie beabsichtigte Rechtsmittel fristgerecht eingelegt werden konnte (vgl. hierzu auch Urteile vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83] und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 25.75 - [Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 19]).
- BVerwG, 02.07.1982 - 1 CB 14.82
Anwaltsverschulden bei Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gegenüber dem …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1983 - 2 B 14.83
Dessen Verschulden muß sich der Kläger wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 ZPO; vgl. hierzu BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] [266 f.] sowie Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 CB 14.82 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125]). - BVerwG, 22.05.1964 - VII C 108.63
Begriff der Verhinderung ohne Verschulden in § 60 Verwaltungsgerichtsordnung …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1983 - 2 B 14.83
Es ist nicht ersichtlich, daß der Kläger in der bis zum Fristablauf am Mittwoch, dem 22. Dezember 1982, noch verbliebenen Zeit an der rechtzeitigen Einlegung der Beschwerde schuldlos verhindert war bzw. daß er alle ihm nach den Umständen zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um eine rechtzeitige Einlegung der Beschwerde zu erreichen (vgl. Urteil vom 22. Mai 1964 - BVerwG 7 C 108.63 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 33]). - BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 488.81
Berufungsausschluß - Verspätete Verpflichtungsklage - Asylbewerber
Auszug aus BVerwG, 12.04.1983 - 2 B 14.83
Wenn er daraufhin trotz Ausbleibens einer Nachricht des Klägers, insbesondere eines Auftrages, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, nichts unternahm und angesichts des drohenden Fristablaufs über das Ende der Rechtsmittelfrist hinweg in Urlaub fuhr, ohne sich ungeachtet der ihm erteilten umfassenden Prozeßvollmacht um die Angelegenheit weiter zu kümmern, so ist eine schuldhafte Verletzung der ihm als Prozeßbevollmächtigten obliegenden Sorgfaltspflicht jedenfalls nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeräumt (vgl. hierzu auch Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120]). - BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 25.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wiederaufnahme eines Antrages auf …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1983 - 2 B 14.83
Er hätte deshalb vor Urlaubsantritt durch vorsorglichen Auftrag an den Prozeßbevollmächtigten oder in anderer Weise geeignete Vorkehrungen treffen können und müssen, damit gegen eine in der anhängigen Verwaltungsstreitsache zwischenzeitlich ergehende Entscheidung das gegen sie beabsichtigte Rechtsmittel fristgerecht eingelegt werden konnte (vgl. hierzu auch Urteile vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83] und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 25.75 - [Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 19]).